ACHTUNG Rückschnitt nur noch bis Ende Februar möglich!

ACHTUNG Rückschnitt nur noch bis Ende Februar möglich!

januar/februar

Rückschnittarbeiten nur noch bis zum 28. Februar 2026 möglich!

Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze sowie Bäume dürfen laut Bundesnaturschutzgesetz noch stark und ordentlich zurückgeschnitten werden. Außerdem dürfen jetzt noch Hecken etc. auf Stock gesetzt bzw. gerodet werden.

Warum schneiden?

Durch den Schnitt verhindert man, dass Äste und Zweige bei schwerem Schneefall unter der Last brechen. Außerdem sorgt der Schnitt dafür, dass man sich im Frühjahr an neuen, schönen Blüten erfreuen kann.

Was sollte jetzt wirklich geschnitten werden?

  • Hecken (z.B. Buchsbaum, Feuerdorn, Lorbeerkirsche)
  • Ziersträucher (z.B. Rosen, Oleander, Weigelie, Schmetterlingsflieder)
  • Beerensträucher (z.B. Beerensträucher wie Brombeeren, Stachel- oder Johannesbeeren)
  • Zierbäume (z.B. Kugelahorn)
  • Kletterpflanzen (z.B. Echtes Geißblatt, Waldrebe)

Was noch im Februar wichtig ist?

Die Rasenkalkung

Mitte/Ende Februar ist ein idealer Zeitpunkt, um den Gartenkalk auszubringen, bevor zwei Monate später die Gartensaison startet.

Hinweis: Düngen und Kalken Sie niemals gleichzeitig, weil sich die Wirkungen sonst gegenseitig aufheben. Planen Sie daher genug zeitlichen Abstand (ca. 6 Wochen) nach dem Kalken ein, wenn Sie Ihren Rasen reparieren oder erneuern wollen.

Sie sind sich unsicher?

Wir kommen auch gerne vorab zu Ihnen und besprechen die nötigen Maßnahmen vor Ort.
Warten Sie nicht zu lange mit der Terminvereinbarung – aktuell hat unsere spezialisierte Grünkolonne nur noch wenige freie Kapazitäten.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Telefon 02151 – 6492333
info@quick-garten.de

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